Weshalb auch Ehepaare einen Vorsorgeauftrag brauchen. - womenbiz

Weshalb auch Ehepaare einen Vorsorgeauftrag brauchen.

Veröffentlicht am 7. Januar 2021

Autor: Vontobel

Durch den Güterstand sind bei Ehepaaren die vermögensrechtlichen Verhältnisse und Ansprüche automatisch geregelt. Aber ohne Vorsorgeauftrag können nicht mehr alle Geschäfte abgewickelt werden, wenn ein Ehepartner nicht mehr urteilsfähig ist.

Ehepaare haben untereinander von Gesetzes wegen ein Vertretungsrecht. Dieses bezieht sich aber nur auf alltägliche Geschäfte wie zum Beispiel das Bezahlen üblicher Rechnungen. Wenn es aber zum Beispiel um einen wertvermehrenden Umbau an einer gemeinsamen Liegenschaft geht oder um einen Verkauf, muss – ohne Vorsorgeauftrag – die Zustimmung der KESB (Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde) eingeholt werden. Es ist deshalb auch für Ehepaare ratsam, einen Vorsorgeauftrag zu erstellen.

Die Expertin Bettina Rösch von Vontobel erklärt dir an Beispielen, worauf es zu achten gilt.

Für Fragen oder eine unverbindliche Beratung wende dich bitte an
Frau Rebekka Gaegauf
Executive Director, Senior Relationship Manager Wealth Management
E-Mail: rebekka.gaegauf@vontobel.com
Telefon: +41 58 283 51 13

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