Weisst du, wer dein Vorsorgegeld erbt? - womenbiz

Weisst du, wer dein Vorsorgegeld erbt?

Veröffentlicht am 17. Dezember 2020

Autor: Vontobel

Ans Vererben mag man oft erst im Alter denken. Gerade Personen mit Kindern sollten sich frühzeitig damit befassen. Zum Beispiel gilt bei Freizügigkeitsgeldern ein besonderes Recht.

Wenn du Kinder in Ausbildung hast und dafür eine berufliche Auszeit genommen hast, besitzt du allenfalls ein Freizügigkeitskonto. Darauf hat dein letzter Arbeitgeber das dir zustehende Pensionskassenguthaben überwiesen.

Das Geld ist womöglich auch heute noch auf diesem Konto angelegt. Du hast zwei Kinder, eines davon in Ausbildung, eines hat die Ausbildung abgeschlossen. Im Falle deines Hinschieds wird womöglich nur eines deiner Kinder das Freizügigkeitsguthaben erben, das andere geht leer aus. So will es das Gesetz.

Die Expertin Evi Stergiou von Vontobel erklärt dir an einem Beispiel, worauf es zu achten gilt.

Für Fragen oder eine unverbindliche Beratung wende dich bitte an
Frau Rebekka Gaegauf
Executive Director, Senior Client Advisor Wealth Management
E-Mail: rebekka.gaegauf@vontobel.com
Telefon: +41 58 283 51 13

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