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Vermögenssteuern optimieren: Der Tipp mit der Steuerschuld

Veröffentlicht am 9. Februar 2021

Autor: Vontobel

Schulden können vom Vermögen in Abzug gebracht werden. Es spielt dabei keine Rolle, ob es sich um Hypothekarschulden, sonstige Darlehensschulden oder eben Steuerschulden handelt.

Auf die Steuererklärung hin erreichen uns vermehrt Fragen, wie sich Einkommen und Vermögen optimieren lassen. Ein unerwartet einfacher Weg, um Steuern zu sparen, sind ironischerweise die Steuern selbst.

Als Schulden gelten nicht nur Hypotheken, Lombardkredite oder ein Darlehen, sondern auch Steuerschulden, die per Ende Jahr ausstehend waren. Das ist zum Beispiel bei der direkten Bundessteuer der Fall, die in den meisten Kantonen erst im Folgejahr fällig wird.

Die Expertin Myriam Isenring von Vontobel erklärt dir im Video, wie das funktioniert und welche Unterschiede es zwischen den Kantonen gibt.

Für Fragen oder eine unverbindliche Beratung wende dich bitte an
Frau Rebekka Gaegauf
Executive Director, Senior Relationship Manager Wealth Management
E-Mail: rebekka.gaegauf@vontobel.com
Telefon: +41 58 283 51 13

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