Wellness für das Verkaufsgespräch
«Verkaufen» hat ein schlechtes Image. Positiv hingegen ist ein sanftes, lösungsorientiertes Verkaufsgespräch mit echtem Mehrwert.
Von Sylvia Raguth, MANDAT-IN, Vorsorge- und Finanzlösungen
Kümmern Sie sich frühzeitig um Ihre Finanzen und Ihre Altersvorsorge. Verlassen Sie sich nicht auf Ihren Partner, Ihren Ehemann, Ihren Arbeitgeber oder die Sozialversicherungen. Im Fall einer Scheidung wird das während der Ehe angesparte Vorsorgekapital geteilt. Für eine Frau, die nicht berufstätig ist oder nur mit kleinem Pensum Teilzeit arbeitet, kann diese gesetzliche Regelung eine Verbesserung der Vorsorgesituation bedeuten. Trotzdem werden ihre finanziellen Mittel womöglich nicht ausreichen, um ihre Bedürfnisse im Alter zu decken. Sie sollten sich also rechtzeitig um Ihre finanzielle Absicherung im Alter kümmern.
Das Bundesgericht hat seine Rechtsprechung beim Unterhaltsrecht geändert: Geschiedene Frauen müssen vermehrt ihren Lebensunterhalt selber verdienen. Das Gericht orientiert sich nicht mehr am traditionellen Familienbild, sondern an moderneren Familienmodellen. Die Ehe gilt neu nur noch dann als lebensprägend, wenn ein Ehegatte seine finanzielle Selbständigkeit zugunsten der Haushaltsbesorgung und Kinderbetreuung aufgegeben hat und nach langjähriger Ehe nicht mehr an seine frühere berufliche Tätigkeit anknüpfen kann. Statt sich an generellen Richtlinien zu orientieren, bevorzugt das Gericht neu individuelle Lösungen. Die Botschaft ist klar: Frauen, denkt auch beim Schritt vor den Altar daran, vom Gatten wirtschaftlich unabhängig zu bleiben, bleibt erwerbstätig.
In der Schweiz leben Frauen fast 4 Jahre länger als Männer. Die Scheidungsrate steigt, und andere Partnermodelle als die Ehe nehmen an Bedeutung zu. Weil Frauen älter werden, beziehen sie länger Renten und müssen auch eventuelle Vorsorgelücken länger mit privaten Mitteln ausgleichen. Sicher kommt es vor, dass eine Frau auch zweimal erbt, einmal von den Eltern und ein zweites Mal vom Partner, aber das alleine reicht als Altersvorsorge oft nicht aus.
Erfassen Sie Ihre monatlichen Einnahmen und Ausgaben in einer Budgetvorlage (siehe www.mandat-in.ch/Budgetberatung), um Klarheit über die laufenden Kosten zu erhalten. Überprüfen Sie Ihre Ausgaben auf Sparmöglichkeiten. Überlegen Sie, wo Sie sich allenfalls einschränken könnten. Definieren Sie klare Sparziele und aktualisieren Sie Ihr Budget regelmässig. Erfahrungsgemäss gibt es bei Versicherungen und der Krankenkasse ein grosses Sparpotenzial. Lassen sie sich von einer Spezialistin beraten – sie zeigt Ihnen auch allfällige Vorsorgelücken auf.
Die in der Vergangenheit oft zitierte Annahme, dass die AHV- und die BVG-Rente mindestens 60 Prozent des letzten Einkommens abdecken sollten, ist nicht mehr gültig. Deshalb wird die private Vorsorge immer wichtiger. Mit genügend Vorsorgegeldern sind Sie weniger abhängig von den Sozialversicherungen. Sparen Sie Ihrer Situation angepasst, um für das Alter vorzusorgen. Jeder gesparte Franken ist gut investiert.
Sind Frauen alleinerziehend, alleinstehend oder geschieden, haben sie im Alter oft tiefere Renten und weniger Vermögen als Männer. Bei verheirateten Paaren läuft die Altersvorsorge häufig über den Mann. Erst bei einer Scheidung wird vielen Frauen bewusst, dass ihre Vorsorge ungenügend ist. Deshalb ist es wichtig, mit der Vorsorgeplanung frühzeitig zu beginnen.
Die Beiträge sind lückenlos zu bezahlen. Jedes fehlende Beitragsjahr führt zu einer Kürzung der Rente um 2,3 Prozent. Um dies zu verhindern, muss jährlich der Mindestbeitrag von 503 Franken (Stand 2021) bezahlt werden.
Prüfen Sie die Gutschriften und Beitragsjahre. Schliessen Sie allfällige Beitragslücken innerhalb von fünf Jahren mit einer Nachzahlung, um Rentenkürzungen zu vermeiden. Stehen Sie kurz vor der Pensionierung? Verlangen Sie eine Rentenvorausberechnung (www.ahv-iv.ch).
Personen, die Kinder unter 16 Jahren betreuen, erhalten bei der Rentenberechnung automatisch eine Gutschrift, die jedoch erst bei der späteren Rentenberechnung berücksichtigt wird. Für geschiedene oder nicht miteinander verheiratete Eltern kommen besondere Bestimmungen zur Anwendung.
Betreuungsgutschriften sind Zuschläge zum rentenbildenden Erwerbseinkommen und sollen Personen zu einer höheren Rente verhelfen, die pflegebedürftige Verwandte betreuen. Diese Ergänzungen kommen vor allem Frauen zugute, denn sie sind überdurchschnittlich oft bei der Pflege von Angehörigen engagiert und müssen deshalb auf eine volle Erwerbstätigkeit verzichten.
Obligatorisch versichert sind Personen ab einem Jahreslohn von 21’510 Franken (Stand 2021). Sind Sie für mehrere Arbeitgeber tätig und liegt Ihr Lohn bei jedem Arbeitsverhältnis unter diesem Betrag? Klären Sie bei den zuständigen Pensionskassen ab, ob Sie sich trotzdem versichern können oder wenden Sie sich an die Stiftung Auffangeinrichtung BVG.
Allfällige Lücken können mit freiwilligen Zahlungen geschlossen werden. Die Höhe der möglichen Einzahlung finden Sie auf dem Vorsorgeausweis. Weil Einkäufe vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden können, sind sie auch steuerlich interessant.
Zahlen Sie regelmässig in die Säule 3a (max. Betrag CHF 6‘883, Stand 2021) ein und verbessern Sie Ihre Rente. Das ist allerdings nur für Erwerbstätige möglich. Beginnen Sie so früh wie möglich und passen Sie die Beiträge regelmässig an, falls sich Ihr Einkommen erhöht. Auch diese Einzahlungen können Sie vom steuerbaren Einkommen abziehen. Die Guthaben und Zinserträge sind in der Sparphase steuerfrei.
Wer im Familien- und Berufsleben steht, macht sich meistens keine Gedanken über die Zeit nach der Pensionierung. Aber genau das sollten Sie tun, bevor Sie den definitiven Entscheid fällen, Ihr Arbeitspensum zu reduzieren. Das Pensum hat direkte Auswirkungen auf die Altersleistungen. Auch wenn das Thema sehr komplex ist und es schwierig ist, allfällige Vorsorgelücken zu erkennen, informieren Sie sich über den Stand Ihrer Altersvorsorge. Insbesondere bei einer Scheidung und/oder geringem Einkommen ist das Risiko gross, dass Sie im Alter mit sehr bescheidenen Mitteln auskommen müssen.
Verlängern Sie Ihre Berufstätigkeit über das Pensionsalter hinaus. Wer länger arbeitet, verbessert seine finanzielle Situation.
Solange Sie selber entscheiden können, sollten Sie die wichtigsten persönlichen Angelegenheiten regeln: Ehe- und Erbvertrag, Testament. Vorsorgeauftrag, Patientenverfügung.
Um die beste Lösung zu finden, müssen viele Faktoren berücksichtigt werden: Der finanzielle Hintergrund, die familiäre Situation, Hobbys und Lebensziele, Alter und Situation der Partnerin bzw. des Partners, allfälliges Wohneigentum und Gesundheitszustand. Eine Beratung durch eine Expertin lohnt sich auf jeden Fall.
MANDAT- IN | Vorsorge- und Finanzlösungen
Brunnenhofstrasse 43
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Telefon: +41 31 922 40 22
E-Mail: sylvia.raguth@mandat-in.ch
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«Verkaufen» hat ein schlechtes Image. Positiv hingegen ist ein sanftes, lösungsorientiertes Verkaufsgespräch mit echtem Mehrwert.
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Heute geht’s darum, wie du deine Angebote so locker rüberbringst, dass die Leute zu dir kommen und nicht andersrum.