So gibst du Aufgaben smart ab und stärkst dein Team
Wie du als Führungskraft gezielt Aufgaben für mehr Effizienz abgibst, dadurch dein Team stärkst und dich selbst entlastest.
Autorin: Sylvia Raguth
Die Gesellschaft altert, Vorsorgeplanung wird immer wichtiger. Sylvia Raguth, Inhaberin der Firma MANDAT-IN für Vorsorge- und Finanzlösungen in Ittigen, beantwortet Fragen, die ihr immer wieder gestellt werden.
Zur Lebensplanung gehört unbedingt auch eine Pensionsplanung für die Zeit nach der Erwerbsaufgabe. Eine umfassende Planung macht die Zukunft sicher, sorgt für einen angenehmen Ruhestand und vermeidet Erbstreitigkeiten. Und, nicht zuletzt: Wer hat nicht – womöglich – teure Reisepläne oder andere Wünsche für die Zeit nach der Pensionierung?
Das Einkommen nach der Pensionierung reduziert sich in der Regel auf 60 bis 70 Prozent des bisherigen Einkommens. Natürlich gibt es auch einige Ausgaben, die wegfallen, z.B. die Einzahlungen in die dritte Säule. Aber es ist gut möglich, dass auch die Ausgaben steigen für Freizeit, Renovation des Eigenheims oder Krankheitskosten. Verschaffen Sie sich einen Überblick über Einnahmen und Ausgaben im Ruhestand. Können Sie Ihren zukünftigen Bedarf mit Ihrem Renteneinkommen decken, sind die Weichen richtig gestellt.
Die Rente hat den Vorteil, dass Sie über ein lebenslängliches, monatliches Einkommen verfügen und bringt Ihnen Planungssicherheit. Aber den Nachteil, dass im Todesfall in der Regel nur noch 60 Prozent der ursprünglichen Rente an den Ehepartner als Hinterlassenenrente ausbezahlt wird.
Durch einen Kapitalbezug oder beim Teilbezug verfügen Sie über einen grösseren
Handlungsspielraum und mehr Flexibilität für Ihre Finanzplanung. Und das nicht verbrauchte Kapital geht an die Erben. Prüfenswert ist ebenfalls eine Teilpensionierung.
Gute Planung zahlt sich bei der Vorsorge aus. Sie können Steuern sparen – bei der Einzahlung und beim Bezug. Mit der Einzahlung in die Säule 3a reduzieren Sie Ihre Steuerlast. Prüfen Sie auch einen Einkauf in die Pensionskasse. Möchten Sie einen höheren Betrag in Ihre Pensionskasse einzahlen, sollten Sie die Einzahlungen über mehrere Jahre aufteilen. Bei der Säule 3a empfiehlt es sich zudem, verschiedene 3a-Konti zu unterhalten und gestaffelt aufzulösen. Das Guthaben steht bereits fünf Jahre vor dem Erreichen des ordentlichen Rentenalters zur Verfügung. Auch damit sparen Sie Steuern.
Nicht selten wären Kinder dankbar, für den Kauf von Wohneigentum unterstützt zu werden. Schenkungen oder Erbvorbezüge sind das geeignete Mittel dazu. Wer das Wohneigentum an seine Kinder überschreibt, wird in der Steuererklärung vom Eigenmietwert entlastet. Zu berücksichtigen ist aber, dass Schenkungs- und Erbschaftssteuern von Kanton zu Kanton verschieden gehandhabt werden. Deshalb gilt auch hier: Lassen Sie sich beraten.
Grundsätzlich gilt, je früher, je besser. Aber auch Personen kurz vor der Pensionierung können noch substantiell optimieren und den Lebensabend finanziell attraktiver gestalten. Eine Beratung lohnt sich auf jeden Fall.
Sylvia Raguth
MANDAT-IN, Vorsorge- und Finanzlösungen
Brunnenhofstr. 43, 3063 Ittigen
Telefon 031 922 40 22
sylvia.raguth@mandat-in.ch
www.mandat-in.ch
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