Alles über Altersvorsorge für Selbständige in der Schweiz - womenbiz

Alles über Altersvorsorge für Selbständige in der Schweiz

Veröffentlicht am 5. August 2024

Autorin: Nadine Hunkeler

Die Altersvorsorge ist für Selbständige in der Schweiz eine besondere Herausforderung, da sie im Gegensatz zu Angestellten ihre Vorsorge selbst organisieren müssen. Dieser Artikel bietet einen kompakten Überblick über die wichtigsten Unterschiede, was vor Beginn der Selbständigkeit zu beachten ist, und was du während deiner Selbständigkeit für deine Altersvorsorge tun kannst.

Was bedeutet Selbständigkeit?

Viele denken, wenn sie eine GmbH haben, dass sie selbständig sind. Falsch. Mit selbständig sein ist vor allem eine Einzelfirma gemeint. Das heisst, dass du mit deinem vollen Vermögen (zumindest, wenn du keine Berufs- oder Betriebs-Haftpflichtversicherung abschliesst) haftest und dein Einzelfirmen-Einkommen über deine normale private Steuererklärung versteuerst. Wenn du aber eine GmbH oder AG gründest, bist du Unternehmerin.

Wie unterscheidet sich die Altersvorsorge bei Angestellten vs. Selbständigen?

Beim Start in die Selbständigkeit gibt es einiges zu beachten. Neben dem Wegfall eines regelmässigen Einkommens musst du dich nun selbst um deine Absicherung kümmern. Und wie alles im Leben, hat auch das Vor- und Nachteile! Ich bin eine Befürworterin von Einzelfirmen, da Frau ihr Leben und ihre Finanzen komplett selbst steuern kann. Aber damit kommt auch sehr viel Selbstverantwortung! Also, raus aus dem Schneckenhaus und ran an den Speck!

Zur Veranschaulichung, bevor wir starten:

Diese wichtigen Unterschiede zur Anstellung musst du kennen:

  1. Die 2. Säule fällt komplett weg: Deine 2. Säule wird von Pensionskassengelder zur Freizügigkeit gewandelt (oder gar ganz herausgelöst). Soll heissen, dass du keine Renten bekommst! Das heisst keine Alter- oder (schlimmer noch) Invaliden-Rente, aber auch dein Partner und Kinder bekommen keine Hinterbliebenen-Renten.
  2. Dafür darfst du mehr in die 3a Säule einzahlen: Um genau zu sein bis zu 20% deines Netto-Einkommens aber nicht mehr als CHF 35’280.-. Hierauf hast du den vollen Steuerabzug, der geltend gemacht werden kann (sprich ca. 25% Grenzsteuersatz auf deine Einkommenssteuern – übersetzt heisst dies auf CHF 35’280.- sparst du etwa CHF 8’750.- Steuern). Das Gute daran ist, dass du die 3a, falls du sie in einer Bankenlösung angelegt hast, voll investieren kannst – natürlich nur, wenn du den Anlagehorizont hast (noch min. 10 bis 15 Jahre bis Auszahlung).
  3. Je nach Einkommenshöhe darfst du auch Prämienverbilligungen für deine Krankenkassenbeträge bei der SVA beantragen.

Was du vor Start deiner Selbständigkeit beachten solltest

Wenn es um den richtigen Zeitpunkt geht, um zu starten und wie Frau starten sollte, gibt es ganz verschiedene Lager. Meiner Erfahrung nach kommt es immer auf die Ausgangssituation an. Aber unabhängig von dieser sollten folgende Dinge beachtet und geklärt sein:

  • Baue dir einen Sicherheitsfonds von 12-24 Monaten auf: Egal, was passiert, du hast 12-24 Monatsgehälter auf der hohen Kante und bist flexibel. Sollte deine Selbständigkeit nicht aufgehen, hast du genug finanziellen Puffer, um eine andere Lösung zu finden. Bekannterweise dauert es 3 Jahre, um sich vollständig zu etablieren, darauf solltest du gefasst sein.
  • Sichere dich richtig ab! Hier sind wir klar im Thema Lebensversicherung (LVs). Die Risiken, die abgesichert werden müssen, sind Erwerbsunfähigkeits- (Unfall und Krankheit) und falls nötig auch die Todesfallversicherung. Ich bin kein Freund von Lebensversicherungen, da die meisten über diese Versicherungen sparen, anstatt einfach nur das Risiko abzusichern. Es ist aber wichtig, in der Selbständigkeit die Erwerbsunfähigkeit abzusichern. Ohne Wenn und Aber. Jedoch: Nur das Risiko, nicht als Sparprodukt. Zusätzlich sollte, je nachdem, ob Personen von dir abhängig sind, auch der Todesfall abgesichert werden. Am besten lässt du eine Vorsorgeanalyse machen. Wichtig hier: Schliesse LVs immer innerhalb der 3a ab.
  • Aber vor alledem: Versuche unbedingt zuerst deine Anstellung zu reduzieren und in der freien Zeit deine Selbständigkeit aufzubauen! Weil, wenn du nicht gewillt bist, viel zu arbeiten, dann macht das mit der Selbständigkeit – selbst und ständig – vielleicht auch keinen Sinn.

Vor Start deiner Selbständigkeit solltest du folgendes für deine Altersvorsorge tun:

  1. Säule: Sobald du nicht mehr angestellt bist und auch nicht arbeitslos bist, musst du dich bei der SVA AHV anmelden als selbständig erwerbende Person. Dafür brauchst du mind. 3 Kunden. Bei unter 3 Kunden kannst du auch ohne diesen 1.Säulen-Anschluss walten, musst aber natürlich für dein Einkommen Steuern zahlen und falls du nicht in die 1. Säule einzahlst, reisst du dir Lücken rein.
  2. Säule: Diese fällt für dich komplett weg. Du kannst aber deine bisherigen Einzahlungen von deinem Arbeitgeber auf ein Freizügigkeitskonto überweisen lassen. Mache das so schnell wie möglich nach Austritt (innert 5 Monaten), sonst wird es zur Auffangeinrichtung geschickt. Vom Freizügigkeitskonto kannst du dir das Geld dann auszahlen lassen oder, wenn du das nicht möchtest, es innerhalb der Freizügigkeitslösung investieren, damit es nicht nur herumliegt und an Wert verliert. Wichtig: Du hast 1 Jahr Zeit, um es dir auszahlen zu lassen.
  3. Säule: Hier gelten die gleichen Regeln wie bei der Freizügigkeit. Achtung: Die Nutzung von 3a Geldern für die Selbständigkeit gilt nur für Einzelfirmen!
    Die Auszahlung deiner Freizügigkeitsgelder oder 3a Konten für die Selbständigkeit birgt das Risiko, dass du im Alter keine Rente aus diesen Säulen bekommst. Überlege dir daher gut, wie dein weiterer Plan für die Altersvorsorge aussieht und wie du diese Lücke schliessen möchtest. Selbstverantwortung ist auch hier gefragt!

Freiwilliger Anschluss:

Ab CHF 22’050.- Einkommen pro Jahr darfst du dich auch freiwillig einer Pensionskasse anschliessen und von den Vorteilen des Anschlusses profitieren. Das kann je nach Situation und Alter durchaus sinnvoll sein.

Mache dir folgendes bewusst: Als angestellte Person mit 2. Säule, die invalid wird, hast du ein deutlich breiteres Sicherheitsnetz als eine selbständige Person ohne 2. Säule oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung.

Du bist schon selbständig? Dann tu dies für deine Altersvorsorge

Wenn du schon selbständig bist und dich bisher noch nicht mit deiner Altersvorsorge beschäftigt hast, wird es höchste Zeit. Meine Empfehlung ist, eine Vorsorgeanalyse machen zu lassen, um herauszufinden, welche Vorsorgelücken du aktuell in deiner individuellen Situation hast. Ein unabhängige Finanzplanerin, wie ich (notfalls tuts auch eine Finanzberaterin) kann nicht nur die Analyse durchführen, sondern dir dann auch konkrete Wege aufzeigen, wie du diese schliessen kannst.

Fazit & Empfehlungen für dich

Du siehst: Die Altersvorsorge ist wie immer nur ein Teil von einem grossen Puzzle. Sie hängt ganz eng mit der Art deines Business und deiner persönlichen Situation zusammen. Daher empfehle ich dir, dir bei Unsicherheiten eine umfassende Betreuung zu suchen, von jemandem, der sich deine Situation ganzheitlich anschaut und auch deine Selbständigkeit versteht.


Über die Autorin

Fühlst du dich zum Teil etwas hilflos, wenn es ums Thema investieren geht? Oder bist du schon gut unterwegs, wüsstest aber gerne, ob dein Geld auch reichen wird? Und ob du das Beste daraus machst? Dann bist du richtig bei mir.

Ich bin zertifizierte Finanzplanerin (CFP®) und Unternehmerin. Als FINMA akkreditierte Anlageberaterin helfe ich Frauen in der Schweiz, ihre Vorsorge und Investments sauber aufzusetzen. Fragen? Meld dich einfach bei mir.

Finance Phoenix
Nadine Hunkeler

Webseite: financephoenix.ch
Email: nadine@financephoenix.ch

Instagram
Facebook
LinkedIn

Weitere Blogs